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Website Thomas Abel

Die Trierer Hexenprozesse

Ende des 16. Jahrhunderts galt die Region um Trier wegen der Hexenverfolgung als »berühmt und berüchtigt«. Allein im Territorium der Reichsabtei St. Maximin bei Trier wurden zwischen 1586 und 1596 rund 400 Menschen - ein Fünftel der Bevölkerung - hingerichtet. Das waren die schlimmsten Hexenjagden in ganz Europa.

Auf dem »Franzensknüppchen« (auch Franzensknippchen) über dem nordwestlichen Plateaurand des Petrisberg in Trier, dem römischen »Augusta Treverorum«, sollen angeblich Trierer Hexen und Hexenmeister ihren Hexentanzplatz gehabt haben und ihre Schadenszauber ausgeheckt haben.

»Auf Besen und Böcken kommen sie angeflogen, nachts, wenn die braven Bürger schlafen. Die reichen Trierer Hexen fliegen sogar mit Kutschen durch die Luft«, erzählten sich die Trierer im 16. Jahrhundert.

Zum gemeinsamen Hexensabbat sollen sie sich auf dem Franzensknüppchen, einem Hügel, den man im Mittelalter als »Heidengrab« deutete, getroffen haben, um dort ihre Verderben bringenden Schadenszauber auszuhecken. 

Es heißt, die Verbündeten des Teufels planten hier sogar die völlige Vernichtung der Stadt. Angst und Schrecken verbreitete der Mythos von den Trierer Hexen in der Bevölkerung.

Unwetter und Armut schüren zudem noch den Mythos. Kurz bevor in Trier die Zeit der Hexenjagd »ausbrach«, befand sich die Stadt in einer umfassenden Krise. Viele Menschen lebten am Rande des Existenzminimums, ganze Ernten waren durch Unwetter und Schneckenplagen vernichtet worden. 

Hinzu kam, dass Trier in dem Prozess um städtische Unabhängigkeit 1580 endgültig das Recht auf Autonomie versagt wurde und die Bürger weiterhin dem Kurfürsten als Stadtherren unterstanden.

Vor dem städtischen Hochgericht in Trier (damals etwa 2.000 Einwohner) hat es zwischen 1580 und 1595 etwa 30 bis 40 Hinrichtungen gegeben, darunter etliche Bürgermeister und deren Frauen.

Europaweit gingen die Forscher von 50.000 bis 60.000 Opfern aus, die zwischen der Mitte des 15. bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts getötet wurden.

            

Kernzone der europäischen Hexenverfolgungen

Das Kurfürstentum Trier, das Herzogtum Lothringen und benachbarte Territorien gehörten zur Kernzone der europäischen Hexenverfolgungen. 

Der Trierer Weihbischof Petrus Binsfeld (1546-1598) hat aufgrund der auf der Folter erzwungenen Aussagen 1589 einen neuen Hexenhammer, den »Tractatus de Confes-sionibus Maleficorum et Sagarum«, veröffentlicht, der auch in anderen Teilen Deutschlands wie dem Herzogtum Bayern verhängnisvoll gewirkt hat, da er Folter und Verbrennung sogenannter Hexen kompromisslos befürwortete.

Hinzu kamen als begünstigende Faktoren der Hexenverfolgungen Unwissenheit, Aberglaube, Geldgier, Sozialneid, Missernten, Teuerung und Pestepidemien. All dies steigerte die Not der einfachen Bevölkerung und verführte dazu, nach ›Schuldigen‹ zu suchen.

Die Trierer Verfolgungen galten in der Publizistik als »reichskhündig Exempel«. Im Erzbistum Trier wirkten aber auch bedeutende Gegner des Hexenwahns, der in den blutigen Prozessen zum Ausdruck kam.

Der Echternacher Abt Antonius Hovaeus hat bereits 1563 das Buch des Klever Arztes Johannes Weyer (Wier) gegen die Hexenprozesse begeistert begrüßt. Cornelius Loos, Theologieprofessor an der Trierer Universität, bezeichnete zur Zeit des Höhepunktes der Hexenverfolgung um 1591 die ganze dämonologische Theorie als Einbildung und Aberglaube.

Die Hexenverfolgungen entwickelten sich zu einer wahren Geißel des Volkes, die alle Konfessions-, Standes- und Geschlechtergrenzen überstieg. 

Wie seinen weniger bekannt gewordenen Vorkämpfern Johann Weyer, Anton Hovaeus, Adam Tanner und Cornelius Pleier ging es Spee darum, die grauenhafte Praxis der Inquisition zu überwinden.

Der Jesuitenpater, Professor und Dichter Friedrich Spee, dessen 1631 bei Peter Lucius in Rinteln anonym erschienenen Schrift »Cautio Criminalis« noch heute mitreißend zu lesen ist, hatte 1610-1612 während seiner Zeit im Trierer Noviziat selber mehrere Prozesse erlebt. Spee wandte sich in seiner »Cautio Criminalis« an alle Personen und Institutionen, die an der Durchführung der Hexenprozesse beteiligt waren.

Gegenüber Landesherren, Richtern, Anwälten, Zeugen, Schöffen und sonstigen Personen forderte er ein klares ›rechtsstaatliches‹ Verfahren. Er verteidigte die Rechte der als Hexen angeklagten Frauen, bekämpfte die Folter und wandte sich gegen die Verurteilung auf der Basis nicht verifizierbarer Zeugenaussagen. Die Tatsache, dass Spee sein Werk anonym veröffentlichte, beweist, wie wagemutig sein Vorstoß war.

Die zweite Ausgabe der »Cautio criminalis« aus dem Jahre 1632 verschärfte die Argumentation gegenüber der ersten sogar noch einmal deutlich. 

Friedrich Spee ist 1635 in Trier gestorben und liegt in der Gruft unter der Jesuitenkirche begraben.

               

Chronologie

Zwischen 1570 und 1635 kam es im oberen Erzstift Trier und in benachbarten kleineren Herrschaften zu mehreren großen Hexenverfolgungswellen, denen wahrscheinlich über 700 Menschen zum Opfer fielen.

Am besten dokumentiert ist die große Prozesswelle von etwa 1586 bis 1594, der im 17. Jahrhundert zwei kleinere Wellen, 1629-1636 und 1640/41 folgten. 1652/54 wurden alle Prozesse in Kurtrier verboten.

Das älteste bisher bekannte Zaubereiverfahren im Kurfürstentum Trier aus dem Jahre 1451 ist im Mirakelbuch des Klosters Eberhardsklausen bezeugt.

Die »Rentmeistereirechnungen« im Stadtarchiv Trier geben Hinweise auf Zaubereiprozesse seit 1495. Die Handschrift 1533/170 der Stadtbibliothek Trier enthält umfangreiche Prozessprotokolle aus den Jahren 1581 bis 1629, darunter die Verfahren gegen den Trierer Schöffen Nikolaus Fiedler und gegen den Stadtschultheißen Dr. Dietrich Flade.

Eine besonders wichtige Quelle ist Handschrift 2180/45, das »Hexenregister« des Claudius Musiel. Dieser 557 Seiten umfassende Band verzeichnet 306 Personen, die von 1586 bis 1594 der Hexerei angeklagt und hingerichtet worden sind; damit verbunden sind Listen der »Besagten«, das heißt der Personen, die unter dem Zwang der Folter denunziert worden sind.

Dieses Register des Todes, das die schnelle Ausbreitung einer Prozesswelle nach dem Schneeballsystem verdeutlicht, wurde angelegt durch Claudius Musiel, St. Maximiner Oberschultheiß und Amtmann sowie Schöffe des kurfürstlichweltlichen Hochgerichts in Trier.

Die meisten Akten der Trierer Klöster sind über das Départementsarchiv der napoleonischen Zeit in das Landeshauptarchiv Koblenz gelangt. In der Abteilung 211, St. Maximin, finden sich Hexen- und Kriminalprozesse und als Ergänzung zum Verzeichnis von Musiel sieben weitere Verzeichnisse hingerichteter Personen.

Zahlreiche Einzelprotokolle bis 1642 stammen aus den St. Maximiner Hochgerichten St. Maximin, Fell, Detzem und Oberemmel. In der Abteilung 210, St. Matthias, finden sich dagegen nur drei Prozesse. Aus anderen Hochgerichten des Trierer Umlandes sind nur einzelne Akten und Hinweise erhalten.