Großregion SaarLorLux
Website Thomas Abel

Das Saargebiet unter Verwaltung des Völkerbundes

Nach dem Versailler Vertrag wurde das Saargebiet vom Deutschen Reich getrennt.   

Pietà von Blieskastel

Am 10. Januar 1920 trat der Friedensvertrag von Versailles in Kraft. Der Vertrag regelte die Abtrennung des Saargebiets vom Deutschen Reich zur Wiedergutmachung der französischen Kriegsschäden. Ferner regelte er die Verwaltung des Saargebietes als Mandatsgebiet des Völkerbundes. 

Außerdem sprach der Vertrag Frankreich für 15 Jahre die Eigentumsrechte an den saarländischen Kohlengruben und an den Eisenbahnen zu.  In dieser Zeit verwaltete eine vom Völkerbund eingesetzte Regierungskommission das Gebiet. 

1922 wurde mit dem sogenannten »Landesrat« eine politische Mitbestimmung der Saarländer geschaffen, eine parlamentarische Vertretung fast ohne Befugnis. 

Die Verlegung der Zollgrenzen sollte eine Umorientierung der saarländischen Wirtschaft vom deutschen zum französischen Markt bewirken und brachte große Umstellungsprobleme mit sich. 

Durch die Einführung des Französischen Francs als Währung am 1. Juni 1923 blieben der saarländischen Bevölkerung die Endphase der Hyperinflation im Deutschen Reich erspart.  

Der politische, wirtschaftliche und kulturelle Einfluss Frankreichs, die militärische Besatzung und die neue politische Grenze waren für die Mehrheit der Saarländer eine ständige Provokation, und nur ein verschwindend geringer Teil sympathisierte offen mit Frankreich. 

Nach diesen 15 Jahren der Eigentumsrechte an Kohlengruben und Eisenbahnen, also 1935, sollte eine Volksabstimmung über den zukünftigen Status des Saarlandes entscheiden. 

Es war ein hitziger Wahlkampf entbrannt und »um die Einflussnahme der einzelnen Interessengruppen nicht ausufern zu lassen und um die Volksabstimmung im Saarland ordnungsgemäß und auch ohne Störungen und vor allen Dingen auch ohne Wahlfälschungen durchführen zu können, entsendet der Völkerbund verschiedene Truppenkontingente in der Stärke von 3500 Mann, die diese Absicherung garantieren sollen«. (Völkerbundrat in seiner Festlegungsentscheidung zur Volksabstimmung vom 4.6.1934) 

Der Völkerbund ersuchte um Entsendung von Truppen aus Großbritannien, Schweden, Niederlande, Italien.

              

Feldpost der Alliierten in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg 1918–1935 

Dieser Abschnitt behandelt die Feldpost der Alliierten in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg 1918 bis 1935, unter Einbeziehung des historischen Hintergrunds. 

Hauptaspekte sind die Organisationsstrukturen und Verfahren, mit denen die nach dem Friedensvertrag von Versailles in Deutschland stationierten Besatzungstruppen den Postverkehr der Militärangehörigen mit ihren Heimatländern durchführten.  

Ebenso wird auf die Feldpost der Militärverbände eingegangen, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Abstimmung über die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich in fünf Abstimmungsgebieten stationiert waren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den philatelistischen Aspekten.

      

Historischer Kontext 

Der Erste Weltkrieg hatte verschiedene politische Umbrüche zur Folge. Aus dem Kaiserreich Deutschland entstand die Weimarer Republik. Der Friedensvertrag von Versailles am 28. Juni 1919 sprach Deutschland die gesamte Kriegsschuld zu, veränderte die Grenzen Europas und griff durch hohe Reparationsforderungen stark in das Wirtschaftsleben ein. Schon 1917 war es in Russland zur Revolution gekommen und die USA traten im selben Jahre erstmals in Europa in einen Krieg ein. 

Am 8. November 1918 gibt Marschall Foch in ultimativer Form die Waffenstillstandsbedingungen bekannt. Am 23. November marschieren farbige französische Truppen in die Südwestpfalz ein. Auf Einspruch der deutschen Mitglieder der Waffenstillstandskommission müssen sie sich am 27. November zurückziehen.  

Am 1. Dezember 1918 überschreiten die 2. britische Armee und die 3. US. Armee die deutsche Grenze. Koblenz und Mainz werden besetzt. Die Besatzung der Pfalz beginnt. Kommandeur der einmarschierten 8. Armee ist General Gérard (Stabschef Major Jacuot), der sein Hauptquartier am 4. Dezember 1918 in Landau aufschlägt. Oberkommandierender der französischen Armee ist General Mangin, Hauptquartier Mainz. 

Der Vertrag von Versailles verlangt die Abtretung des pfälzischen Bezirks St. Ingbert, Teile des Bezirks Zweibrücken und Homburg und der Stadt Homburg an das Saargebiet.  

Britische Truppen besetzen die Städte Köln und Bonn. Der Waffenstillstand wird bis zum 17. Januar 1919 verlängert.

         

Einteilung der Besatzungszonen im Rheinland 

Die Besetzung des Rheinlandes ist am 20. Dezember 1918 abgeschlossen. – Belgier besetzen das Gebiet von Aachen, – Briten das von Köln, – Amerikaner das von Trier und Koblenz. – Italiener sind für kurze Zeit in der Pfalz und Rheinhessen. – Franzosen in Mainz sichern sich das Recht an der Mitbestimmung in den anderen Zonen. – Rheinland-Kommission in Koblenz oberste Zivilbehörde. – Insgesamt stehen 50 fremde Divisionen auf deutschem Boden.  

Die Stärke der einzelnen Divisionen war nicht völlig gleich. Man geht von einer Durchschnittsgröße von 12.000 Mann aus. – Die Franzosen kamen mit zwei ganzen Armeen, der 8. Armee unter General Gérard und der 10. Armee unter General Mangin, in den südlichen Teil des besetzten Gebiets und weiteren Divisionen im Norden in die Gegend von Aachen. – Die Amerikaner kamen mit ihrer 3. Armee unter General Ligget. – Die Briten und Belgier brachten einige Divisionen ins Rheinland. 

Der Brückenkopf Kehl, die Häfen Mannheim und Duisburg werden am 17. Februar 1919 besetzt. Vom 18. März bis 31. August 1919 wird eine Britische Flugpost Köln – Folkstone eingerichtet. Die britischen Truppen in Deutschland bildeten die BAOR, die »British Army of the Rhine«. 

Die Übergabe der Friedensbedingungen an die deutsche Delegation erfolgt am 7. Mai in Versailles. Im Spiegelsaal von Versailles wird der Friedensvertrag unterzeichnet. – Gleichzeitige Unterzeichnung des Rheinlandabkommens Besatzung 150.000 Mann, davon 110.000 Franzosen, davon wieder 30.000 Farbige. 220 Orte sind besetzt, 154 von Frankreich. Auf jeden Franzosen und seine Angehörigen kommen 15 Deutsche. 


Das Rheinland umfasst folgende drei Zonen:

  • 1. Zone Köln, vorgesehene Räumung nach 5 Jahren –
  • 2. Zone Koblenz, vorgesehene Räumung nach 10 Jahren –
  • und die 3. Zone Mainz, vorgesehene Räumung nach 15 Jahren.